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Übersetzungen aus dem Rumänischen ins Deutsche (für Deutschland)

 

Die von mir angefertigten, gestempelten und unterschriebenen Übersetzungen aus dem Rumänischen ins Deutsche werden in Deutschland von allen Behörden anerkannt und benötigen keine weitere (notarielle) Beglaubigung.

 

Bitte beachten Sie:

 Viele Originalurkunden, die von rumänischen Behörden ausgestellt werden, müssen mit der Haager Apostille versehen werden. Diese Apostille bestätigt die Echtheit der rumänischen Urkunde. Dies gilt insbesondere bei Standesamtsurkunden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei den deutschen Behörden, ob das Original aus Rumänien mit der Haager Apostille versehen werden muss. Wenn ja, dann müssen Sie zuerst die Apostille von der jeweiligen rumänischen Behörde einholen und erst dann bringen Sie mir die Urkunde samt Apostille zur Übersetzung.

 

 

 

Übersetzungen aus dem Deutschen ins Rumänische (für Rumänien)

 

Die Übersetzungen aus dem Deutschen ins Rumänische, die von den rumänischen Behörden verlangt werden, müssen oft auch die Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers und die Haager Apostille enthalten. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Vorfeld bei den jeweiligen Behörden in Rumänien informieren, ob es ausreicht, wenn die Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten und bestellten Übersetzer angefertigt oder, ob eine Beglaubigung bzw. die Haager Apostille benötigt wird.

 

Bitte beachten Sie:

Viele Originalurkunden, die von deutschen Behörden ausgestellt werden, müssen in Deutschland mit der Haager Apostille versehen werden, bevor Sie den rumänischen Behörden vorgelegt werden. Wie bereits oben erwähnt, bestätigt die Apostille die Echtheit des deutschen Originals. Beides, sowohl die deutsche Originalurkunde, als auch die Übersetzung ins Rumänische, müssen die Haager Apostille enthalten, da es sich um zwei verschiedene Dokumente handelt.

 

 Je nach Typ der Urkunde muss das deutsche Original mit einer Apostille versehen werden, bevor Sie es mir zur Übersetzung bringen. Sie können die Originale problemlos und unkompliziert an eine dieser Institutionen auch per Post schicken. In kurzer Zeit werden Sie die Urkunden mit der jeweiligen Apostille zurückbekommen.

 

Ich empfehle Ihnen die Versand- und Zahlungsdetails im Vorfeld telefonisch zu klären. Erst nachdem Sie die deutschen Originalurkunden samt Haager Apostille bekommen haben, kann ich die Übersetzung aus dem Deutschen ins Rumänische anfertigen und darin bestätigen, dass das deutsche Original mit einer Apostille versehen ist.

 

 

 

 

Legalisation/Apostille für Urkunden aus Deutschland,

Rumänien und der Republik Moldau

 

Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem die ausländische Urkunde verwendet werden soll.

 

Für Urkunden aus Rumänien oder aus Deutschland ist eine Legalisation nicht mehr erforderlich, da sie durch die „Haager Apostille“ ersetzt wird.

 

Die Haager Apostille ist – wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen den Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind. Anders als bei der Legalisation wird die Haager Apostille von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine diplomatische oder konsularische Beteiligung des Staates, in dem die ausländische Urkunde verwendet werden soll, ist weder für Deutschland noch für Rumänien notwendig. Somit wurde der internationale Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Rumänien sowie den anderen Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens erheblich erleichtert.

 

Im Fall Rumänien wird die Haager Apostille, je nach Urkunde, vom Landgericht (Tribunal) des Landkreises, der Notarkammer (Camera notarilor) des Landkreises oder der Präfektur (Prefectura) des Landkreises erteilt, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

 

Im Fall Deutschland wird die Haager Apostille, je nach Urkunde, von dem Ministerium für Justiz, Ministerium für Inneres, den Land- oder Amtsgerichten der jeweiligen Ortschaften, der Regierungspräsidien der jeweiligen Bundesländer u.a. erteilt.

Wo erhalte ich die Apostillen zu meinen rumänischen oder deutschen Originalurkunden?

 

http://www.bukarest.diplo.de/contentblob/1347608/Daten/

 

Für Urkunden aus der Republik Moldau gilt die Haager Apostille nicht.

 

Wo kann ich meine moldauischen Urkunden legalisieren lassen?

 

http://www.chisinau.diplo.de/contentblob/2666974/Daten/2781811/Legalisation_Merkblatt.pdf



 

 

 

 

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